Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Willkommen im FAQ-Bereich der Wohnungsgenossenschaft Geising-Altenberg eG. Hier finden Sie schnelle und übersichtliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Mietverträge, Betriebskosten, Tierhaltung und Reparaturen.

1. Miete & Genossenschaftsanteile

**Wie setzt sich die monatliche Gesamtmiete zusammen?**

Die monatliche Gesamtmiete besteht aus zwei Hauptbestandteilen:

  • Grundmiete (Kaltmiete): Die Nutzungsgebühr für Ihre Wohnung.
  • Vorauszahlung für Betriebskosten (Warmmiete): Dies beinhaltet Vorauszahlungen für Heizung, Warmwasser, Wasser/Abwasser sowie kalte Betriebskosten (z. B. Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Treppenhausreinigung).

**Wann ist die Miete monatlich fällig?**

Die Miete ist jeweils im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag des Monats, fällig. Am einfachsten und bequemsten erfolgt die Zahlung über ein SEPA-Lastschriftmandat.
**Warum muss ich Genossenschaftsanteile erwerben?**

Als Wohnungsgenossenschaft vermieten wir nicht nur Wohnungen, sondern bieten unseren Mitgliedern ein lebenslanges Wohnrecht. Mit dem Beitritt zur Genossenschaft erwerben Sie Geschäftsanteile und werden Miteigentümer. Die Höhe der Anteile richtet sich nach der Größe der Wohnung. Bei einem Auszug werden die Anteile gemäß unserer Satzung wieder ausgezahlt.

2. Betriebskosten & Abrechnung

**Wann erhalte ich meine jährliche Betriebskostenabrechnung?**

Die Abrechnung über die Kalten Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt einmal jährlich. Sie erhalten Ihre Abrechnung in der Regel Mitte des Folgejahres (spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres).
**Kann ich meine monatliche Vorauszahlung anpassen?**

Ja. Wenn Sie nach einer Abrechnung oder aufgrund veränderter Lebensumstände (z. B. mehr oder weniger Personen im Haushalt) Ihre Vorauszahlungen für Heizung oder Nebenkosten anpassen möchten, wenden Sie sich einfach an unsere Verwaltung.

3. Tierhaltung

**Ist die Haltung von Haustieren erlaubt?**

  • Kleintiere: Die Haltung von Kleintieren (z. B. Wellensittiche, Hamster, Fische im Aquarium) ist grundsätzlich ohne Genehmigung gestattet.
  • Hunde und Katzen: Für die Haltung von Hunden und Katzen benötigen Sie vorab eine schriftliche Genehmigung der Genossenschaft. Reichen Sie dazu bitte eine kurze Anfrage bei uns ein.

**Welche Auflagen gibt es bei der Hundehaltung?**

Bei der Genehmigung achten wir auf ein harmonisches Miteinander im Haus. Andere Bewohner dürfen durch die Tierhaltung nicht unzumutbar belästigt werden (z. B. durch dauerhaftes Bellen). In den Gemeinschaftsbereichen und auf dem Grundstück gilt zudem eine Anleinpflicht.

4. Reparaturen & Instandhaltung

**Wer übernimmt die Kosten für Reparaturen in der Wohnung?**

  • Genossenschaft: Wir kümmern uns um die Instandhaltung der Substanz, der Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektrik) sowie um Schäden, die nicht von Ihnen verursacht wurden.
  • Kleinreparaturen: Für kleinere Reparaturen (z. B. Tropfender Wasserhahn, defekter Dichtungsring) kann laut Mietvertrag eine Bagatellschadenklausel bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze gelten.

**Wie melde ich einen Mangel oder Schaden in meiner Wohnung?**

Schäden können Sie uns schnell und unkompliziert melden:

  1. Per Telefon: Während unserer Bürozeiten unter 035056 31722.
  2. Per Kontaktformular
  3. Per E-Mail: Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht mit einer Beschreibung des Schadens (gerne mit Foto) an wg-glueck-auf-eg@t-online.de .

**Was tue ich bei einem Notfall außerhalb der Öffnungszeiten?**

Bei dringenden Notfällen (z. B. Rohrbruch, Heizungsausfall im Winter, Stromausfall im gesamten Haus) nutzen Sie bitte unsere Notdienstliste. Die Telefonnummern der zuständigen Handwerker und Havariedienste finden Sie im Aushang im Hausflur sowie auf unserer Website unter [Link zur Notdienst-Seite].

5. Bauliche Veränderungen & Renovierung

**Darf ich bauliche Veränderungen in der Wohnung vornehmen?**

Größere Veränderungen (z. B. Einbau einer Einbauküche, Wanddurchbrüche, Fliesenwechsel oder die Installation einer Markise) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Genossenschaft. Wände streichen oder tapezieren können Sie selbstverständlich im Rahmen der üblichen Wohnnutzung ohne Genehmigung.

Haben Sie weitere Fragen?

Ihre Frage war nicht dabei? Das Team der Wohnungsgenossenschaft Geising-Altenberg eG steht Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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